Rückerstattungsrichtlinie
Diese Richtlinie erläutert transparent, wann und wie Rückerstattungen für Abonnements und professionelle Leistungen von TAKTWERK erfolgen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
1. Geltungsbereich
Die Regelungen gelten für Verträge mit Geschäftskunden (B2B) über unsere Softwareleistungen sowie separat beauftragte Beratungen und Audits. Sofern Kunden rechtlich als Verbraucher gelten, finden zusätzlich zwingende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung.
2. Abonnements (SaaS)
- Abrechnungsprinzip: Vorauszahlung für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Ab Beginn der Periode steht die Leistung bereit.
- Kündigung: Monatspläne bis zum Vortag des nächsten Abrechnungsbeginns; Jahrespläne 30 Tage vor Periodenende. Kündigung per E-Mail an taktwerk@gmail.com genügt.
- Rückerstattung bei Kündigung: Bereits begonnene Abrechnungsperioden sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Bei Jahresplänen kann eine anteilige Gutschrift gewährt werden, wenn der Dienst nachweisbar nicht genutzt wurde und keine vertraglichen Mindestlaufzeiten entgegenstehen. Gutschriften werden mit künftigen Entgelten verrechnet.
- Fehlbuchungen: Doppelabbuchungen oder offenkundige Abrechnungsfehler erstatten wir nach Prüfung vollständig.
3. Testphase
Für die kostenfreie Testphase fallen keine Entgelte an. Erfolgt nach der Testphase keine fristgerechte Kündigung und wird in ein kostenpflichtiges Paket überführt, beginnt die reguläre Abrechnung. Nach Start der kostenpflichtigen Nutzung gelten die Regeln aus Abschnitt 2.
4. Professionelle Leistungen (Beratung & Audit)
- Festpreis-/Tagessatzmodelle: Gebuchte Leistungen sind bindend. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn wir die Leistung nicht erbringen können oder wenn der Kunde fristgerecht vor Leistungsbeginn storniert (Stornofrist: 5 Werktage; danach bis 2 Werktage 50 % Stornopauschale; innerhalb 2 Werktagen 100 %).
- Mängel: Beanstandungen sind binnen 5 Werktagen nach Ergebnisübergabe schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung; nur wenn diese endgültig fehlschlägt, kann eine anteilige Erstattung erfolgen.
5. Service-Level & Gutschriften
Bei Unterschreitung vereinbarter Verfügbarkeiten können Service-Gutschriften gewährt werden. Diese werden nicht ausgezahlt, sondern mit zukünftigen Entgelten verrechnet. Umfang und Berechnungslogik richten sich nach den AGB bzw. einer individuellen Vereinbarung.
6. Steuern, Währung & Zahlungsweg
- Erstattungen erfolgen grundsätzlich in der ursprünglich belasteten Währung und über den ursprünglichen Zahlungsweg (SEPA/Kreditkarte/Rechnung).
- Gezahlte Umsatzsteuer wird im Rahmen der Erstattung entsprechend korrigiert; dies setzt eine plausible Beleglage voraus.
7. Ausschlüsse
- Keine Erstattung bei Nichtnutzung ohne fristgerechte Kündigung des laufenden Abrechnungszeitraums.
- Keine Erstattung für Gebühren, die durch vertragswidrige Nutzung, Missbrauch oder Verstoß gegen die AGB entstanden sind.
- Keine Barauszahlung von Service-Gutschriften.
8. Vorgehen zur Rückerstattung
- Anfrage: E-Mail an taktwerk@gmail.com mit Angaben zu Kunde, Rechnung, Zeitraum, Begründung.
- Prüfung: formale und inhaltliche Prüfung innerhalb von 10 Werktagen; ggf. Rückfragen.
- Entscheidung & Auszahlung: Genehmigte Erstattungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Entscheidung; Gutschriften werden im nächsten Abrechnungszyklus verrechnet.
9. Verbraucherhinweis
TAKTWERK richtet sich an Geschäftskunden. Sofern ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern zustande kommen, gelten zusätzlich zwingende verbraucherschutzrechtliche Widerrufsrechte. In solchen Fällen informieren wir gesondert über die Bedingungen und Fristen.
10. Schlussbestimmungen
Diese Richtlinie ergänzt die vertraglichen Vereinbarungen und die AGB. Im Konfliktfall gehen individuell vereinbarte Bedingungen vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.